Wie die Töchter Zelofhads das Erbe ihres Vaters bewahrten
4. Mose 36 berichtet, wie die Töchter Zelofhads das Erbe ihres Vaters antraten und das Gebot befolgten, damit das Land nicht an einen anderen Stamm überging.
Die Töchter Zelofhads erhielten das Erbe ihres Vaters. Damit dieser Besitz nicht an einen anderen Stamm überging, heirateten sie innerhalb einer Sippe ihres väterlichen Stammes. 4. Mose 36 schildert, wie beides miteinander vereinbart wurde: das Erbrecht der Töchter und die Bewahrung des jeweiligen Stammesbesitzes. Betrachtet man nacheinander den Einwand der Stammesoberhäupter, das daraufhin erlassene Gebot, dessen Umsetzung und das Ergebnis, wird die zentrale Aussage des Kapitels deutlich.
Die Oberhäupter der Nachkommen Gileads wiesen auf einen möglichen Übergang des Erbbesitzes hin
Die Oberhäupter der Sippen der Nachkommen Gileads, die zu den Nachkommen Josefs gehörten, traten vor Mose und die führenden Männer Israels. Sie verwiesen auf zwei Gebote Gottes: Das Land sollte unter den Israeliten durch das Los verteilt werden, und Zelofhads Erbbesitz sollte seinen Töchtern zufallen.
Die Oberhäupter beanstandeten nicht, dass die Töchter das Erbe erhalten hatten. Ihre Sorge galt vielmehr der Frage, was mit diesem Besitz geschehen würde, wenn die Töchter Zelofhads Männer aus einem anderen Stamm heirateten. In diesem Fall würde das Land dem Besitz des Stammes zugerechnet, dem sie durch die Heirat angehörten, während der Erbbesitz des Stammes Manasse entsprechend kleiner würde.
Nach Aussage der Oberhäupter würde das Land selbst im Erlassjahr dem Besitz des Stammes zugeschlagen bleiben, dem die Töchter dann angehörten. Sie sorgten sich also nicht nur um eine vorübergehende Nutzung des Landes, sondern darum, dass der Erbbesitz ihres väterlichen Stammes dauerhaft geschmälert werden könnte.
Ein Gebot schützte sowohl die Entscheidungsfreiheit der Töchter als auch den Erbbesitz des Stammes
Mose erklärte im Namen des HERRN, dass der Einwand des Stammes der Nachkommen Josefs berechtigt war. Anschließend verkündete er das Gebot, dass die Töchter Zelofhads zwar frei entscheiden durften, wen sie heirateten, ihr Mann jedoch aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes stammen musste.
Dieses Gebot legte sowohl den Rahmen für die Wahl des Ehepartners als auch die Voraussetzung für die Bewahrung des Erbbesitzes fest. Die Töchter durften heiraten und zugleich den von ihrem Vater ererbten Besitz behalten. Ihre Ehe musste jedoch so geschlossen werden, dass das Land nicht an einen anderen Stamm überging.
In den Versen 7 bis 9 wird dasselbe Ziel mehrfach betont: Der Erbbesitz durfte nicht von einem Stamm auf einen anderen übergehen. Jeder Israelit sollte am Erbbesitz seiner Vorfahren festhalten, und jeder Stamm sollte seinen eigenen Besitz bewahren. Diese Wiederholungen machen deutlich, dass das Gebot über die Eheschließung unmittelbar mit der Bewahrung des Stammesbesitzes verbunden war.
Die Regelung galt nicht nur für die Töchter Zelofhads. Der Text bestimmt, dass jede Tochter eines israelitischen Stammes, die einen Erbbesitz erhielt, einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten sollte. Die Antwort auf das Problem einer einzelnen Familie wurde damit zu einer allgemeinen Vorschrift für vergleichbare Fälle.
Die Töchter Zelofhads handelten nach dem Gebot
Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa handelten so, wie der HERR es Mose geboten hatte. Der Text nennt die fünf Töchter erneut beim Namen und berichtet, dass sie die Söhne ihrer Onkel väterlicherseits heirateten.
Sie alle heirateten innerhalb der Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. Dadurch blieb ihr Erbbesitz beim Stamm der Familie ihres Vaters. Das zuvor angesprochene Problem wurde somit durch das Gebot und dessen konkrete Umsetzung gelöst.
Der Gedankengang von 4. Mose 36 ist klar: Die Töchter erhielten das Erbe ihres Vaters. Daraufhin wiesen die Oberhäupter darauf hin, dass dieser Besitz nach einer Heirat an einen anderen Stamm übergehen könnte. Gott legte deshalb fest, dass sie innerhalb einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten sollten. Weil die Töchter diesem Gebot folgten, verblieb der Erbbesitz beim Stamm Manasse. Das Kapitel zeigt, wie Gebot und Gehorsam ineinandergreifen, damit das Erbrecht einzelner Personen und die Bewahrung des den Stämmen zugeteilten Besitzes nicht miteinander in Konflikt geraten.
Eine konkrete Anregung für heute ist, 4. Mose 36,2–12 noch einmal zu lesen. Achten Sie dabei der Reihe nach darauf, wem der „Erbbesitz“ gegeben wurde, an welchen Stamm er hätte übergehen können und bei welchem Stamm er schließlich verblieb. Wenn Sie den wiederkehrenden Begriffen folgen, können Sie die Frage der Oberhäupter, den Grund für das Gebot und die Folgen des Handelns der Töchter als einen zusammenhängenden Gedankengang nachvollziehen.
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