Wie brachte man ein Sündopfer dar, wenn die Mittel nicht ausreichten?
Levitikus 5 beschreibt, wie jemand nach dem Erkennen und Bekennen seiner Schuld ein Opfer darbrachte, das seinen Möglichkeiten entsprach, Vergebung empfing und sich bei einem Vergehen an heiligen Dingen schadlos hielt.

In Levitikus 5 wurde niemand vom Sühneverfahren ausgeschlossen, nur weil ihm die Mittel für ein Opfer fehlten. Wer kein Lamm darbringen konnte, durfte zwei Vögel bringen. Reichten die Mittel auch dafür nicht, konnte feines Mehl geopfert werden. Um diesen Zusammenhang zu verstehen, müssen wir betrachten, welche Verfehlungen genannt werden und welche Schritte auf die Erkenntnis der eigenen Schuld folgten.
Auch eine zunächst unbemerkte Verfehlung wurde nach ihrer Erkenntnis zur Schuld
Der Text nennt zunächst vier konkrete Fälle. Dazu gehört, dass jemand als Zeuge einen öffentlichen Aufruf zur Aussage hört, aber nicht berichtet, was er gesehen hat oder weiß. Auch das Berühren des Kadavers eines unreinen Tieres oder Insekts wird genannt. Weitere Fälle sind die Berührung menschlicher Unreinheit und ein unbedachter Schwur, etwas Gutes oder Böses zu tun.
Das Berühren von Unreinem oder ein unbedachter Schwur werden dabei nicht ausschließlich als bewusst begangene Handlungen dargestellt. Der Text spricht wiederholt von etwas, das „aus Versehen“ oder „unbedacht“ geschah und erst später erkannt wurde. Dass die betreffende Person zunächst nichts davon wusste, beseitigte ihre Schuld nicht, sobald sie ihr bewusst geworden war. Wenn jemand erkannte, was er getan hatte, durfte er nicht einfach darüber hinweggehen.
Deshalb heißt es in Vers 5, dass der Schuldige „bekennen soll, worin er gesündigt hat“. Mit der bloßen Erkenntnis des Fehlers war der Vorgang nicht abgeschlossen. Die Person musste ihre Verfehlung eingestehen und ihretwegen dem HERRN ein Opfer bringen. Wenn der Priester für ihre Schuld Sühne erwirkte, wurde ihr vergeben.
Das Opfer richtete sich nach den Möglichkeiten des Einzelnen
Als reguläres Opfer war ein weibliches Tier aus der Herde vorgesehen, ein Lamm oder eine Ziege. Unmittelbar danach ergänzt der Text jedoch die Bedingung: „Vermag er aber kein Schaf aufzubringen“. Dann durfte die Person zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen. Eine wurde als Sündopfer und die andere als Brandopfer dargebracht.
Reichten die Mittel auch für zwei Vögel nicht aus, konnte ein Zehntel Efa feines Mehl gebracht werden. Weil dieses Mehl als Sündopfer diente, durfte weder Öl darauf gegossen noch Weihrauch daraufgelegt werden. Der Priester nahm eine Handvoll davon und verbrannte sie auf dem Altar.
Ein Lamm, zwei Vögel und feines Mehl waren unterschiedliche Opfergaben. Dennoch wird am Ende jedes Falls dasselbe Ergebnis genannt: Wenn der Priester für die Verfehlung Sühne erwirkte, wurde der betreffenden Person vergeben. Der Text sagt nicht, dass alle ein Opfer von gleichem Wert bringen mussten. Für jeden war eine Gabe vorgesehen, die seinen Möglichkeiten entsprach. In keinem Fall entfiel jedoch die Pflicht, die Schuld anzuerkennen und das Opfer zum Priester zu bringen.
Ein Vergehen an heiligen Dingen musste wiedergutgemacht werden
Ab Vers 14 geht es um jemanden, der sich unbeabsichtigt an den heiligen Dingen des HERRN verging. In diesem Fall musste ein fehlerloser Widder im festgelegten Wert als Schuldopfer dargebracht werden. Zusätzlich war der Wert des veruntreuten Heiligtumsguts zu erstatten. Darauf musste ein Fünftel aufgeschlagen und dem Priester übergeben werden.
Während der erste Abschnitt je nach den persönlichen Möglichkeiten unterschiedliche Sündopfer vorsieht, gehört bei einem Vergehen an heiligen Dingen auch die Wiedergutmachung des Schadens zum vorgeschriebenen Ablauf. Es genügte nicht, den Fehler nur mit Worten einzugestehen. Wo etwas zu erstatten war, musste der festgesetzte Wert samt Zuschlag tatsächlich zurückgegeben werden. Auch wer unwissentlich gegen eines der Gebote des HERRN verstieß, brachte einen fehlerlosen Widder. Nachdem der Priester für ihn Sühne erwirkt hatte, wurde ihm vergeben.
Der Gedankengang von Levitikus 5 ist eindeutig: Wer seine Schuld erkannte, bekannte seine Verfehlung. Anschließend brachte er ein Opfer, das seinen Möglichkeiten entsprach. War an heiligen Dingen ein Schaden entstanden, musste er diesen mit dem festgelegten Zuschlag wiedergutmachen. Die Größe des Opfers konnte unterschiedlich sein, doch der grundlegende Ablauf blieb gleich: Die Schuld wurde nicht verborgen, sondern offen eingestanden und nach der vorgeschriebenen Ordnung behandelt.
Eine konkrete Handlung für heute könnte darin bestehen, einen erkannten Fehler nicht im Ungefähren zu belassen, sondern ihn klar zu benennen. Beim erneuten Lesen von Levitikus 5 können wir in einem Satz aufschreiben, was wir persönlich eingestehen müssen – im Blick auf die Aufforderung des Textes, die Schuld zu „bekennen“.
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