Wie wird in Exodus 21 die Verantwortung für zugefügten Schaden geregelt?
Anhand der Vorschriften in Exodus 21 über Knechte, Körperverletzung, Vieh und Gruben wird untersucht, wie Verantwortung nach Freiheit und Entschädigung sowie nach Vorsatz und Fahrlässigkeit bemessen wird.

Exodus 21 zeigt, wie die Verantwortung bestimmt wurde, wenn jemand einem anderen Menschen oder dessen Eigentum Schaden zufügte. Sie fiel nicht in jedem Fall gleich aus, sondern richtete sich danach, ob die Tat vorsätzlich geschah, ob die Gefahr vermeidbar gewesen wäre und welcher konkrete Schaden tatsächlich entstanden war. Betrachtet man nacheinander die Vorschriften über Knechte, Körperverletzung, Vieh und Gruben, werden diese Maßstäbe deutlich.
Auch Knechte hatten Anspruch auf Freiheit und Schutz
Ein hebräischer Knecht sollte sechs Jahre dienen und im siebten Jahr unentgeltlich freigelassen werden. War er allein gekommen, sollte er allein gehen; war er mit seiner Frau gekommen, durfte sie mit ihm gehen. Erklärte der Knecht aus Liebe zu seinem Herrn, seiner Frau und seinen Kindern, dass er bleiben wolle, durfte sein Herr dies nicht eigenmächtig regeln. Er musste ihn vor das Gericht bringen und ein öffentliches Verfahren einhalten.
Die Vorschriften über eine Magd hinderten ihren Herrn daran, die zugesagte Beziehung und ihre Lebensgrundlage willkürlich aufzukündigen. Wenn sie ihm nicht mehr gefiel, musste er ihre Auslösung ermöglichen; nachdem er sie hintergangen hatte, durfte er sie nicht an Ausländer verkaufen. Hatte er sie für seinen Sohn bestimmt, musste er sie wie eine Tochter behandeln. Nahm er sich eine weitere Frau, durfte er der Magd weder Nahrung noch Kleidung noch den ehelichen Umgang entziehen. Gewährte er ihr diese drei Dinge nicht, durfte sie gehen, ohne ein Lösegeld zu zahlen.
Auch wenn ein Herr seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge verletzte oder einen Zahn ausschlug, durfte er dies nicht lediglich als Verlust an seinem Eigentum behandeln. Er musste die verletzte Person freilassen. Die Vorschriften über Knechte regelten somit nicht nur die Dauer ihres Dienstes, sondern auch den Zeitpunkt ihrer Freilassung und die Pflichten ihrer Herren.
Die Verantwortung für Körperverletzung richtete sich nach Absicht und Folgen
Ein vorsätzlich begangener Mord wurde anders behandelt als eine Tötung ohne vorherige Planung. Wer seinem Nächsten auflauerte und ihn heimtückisch tötete, sollte selbst vom Altar weggeführt und getötet werden. Für eine unbeabsichtigte Tötung dagegen war ein Zufluchtsort vorgesehen. Der Text berücksichtigt also nicht nur, dass ein Mensch ums Leben gekommen war, sondern unterscheidet auch danach, ob die Tat geplant gewesen war.
Wurde jemand bei einem Streit so geschlagen, dass er das Bett hüten musste, kam es darauf an, ob er sich wieder erholte. Konnte der Verletzte wieder aufstehen und mit einem Stock umhergehen, musste der Täter für den Verdienstausfall aufkommen und seine Genesung sicherstellen. Wurde eine schwangere Frau in eine Auseinandersetzung verwickelt und erlitt eine Fehlgeburt, ohne dass ein weiterer Schaden entstand, war nach der Forderung ihres Mannes und dem Urteil des Gerichts eine Geldstrafe zu zahlen. Entstand jedoch weiterer Schaden, musste entsprechend vergolten werden: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand und Fuß für Fuß.
Die Worte „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ stehen genau in diesem Zusammenhang der Entschädigung. Der Text fügt keine Strafe hinzu, die nichts mit dem entstandenen Schaden zu tun hat, sondern zählt auf, wie dem jeweiligen Schaden entsprechend Ersatz zu leisten war. Auch der Verdienstausfall des Verletzten und seine Behandlung gehörten zur Verantwortung des Täters.
Wer eine vermeidbare Gefahr nicht beseitigte, trug größere Verantwortung
Wenn ein Rind zum ersten Mal einen Menschen aufspießte und tötete, wurde das Tier gesteinigt, während sein Besitzer straffrei blieb. War das Rind jedoch bereits zuvor als stößig bekannt und hatte der Besitzer trotz einer Warnung keine Sicherungsmaßnahmen getroffen, fiel das Urteil anders aus. Dann wurde nicht nur das Rind getötet, sondern auch sein Besitzer für den Tod verantwortlich gemacht. Wurde ihm stattdessen ein Sühnegeld auferlegt, musste er den festgesetzten Betrag zahlen.
Dasselbe galt, wenn jemand eine Grube offen ließ oder eine Grube aushob und sie nicht abdeckte, sodass ein Rind oder ein Esel hineinfiel. Der Verantwortliche musste dem Besitzer des Tieres den Schaden in Geld ersetzen. Wusste jemand, dass sein Rind stößig war, und beaufsichtigte es dennoch nicht, sodass es ein anderes Rind tötete, musste er ein lebendes Rind als Ersatz geben. Immer wieder stellt der Text eine unbekannte Gefahr dem Fall gegenüber, dass jemand die Gefahr kannte und trotzdem nichts dagegen unternahm.
Die Vorschriften in Exodus 21 begnügen sich nicht mit einer allgemeinen Feststellung von Schuld, nachdem ein Schaden entstanden ist. Sie bestimmen konkret, ob jemand freizulassen ist, wer für Behandlung und Verdienstausfall aufkommen muss, wann eine Geldstrafe fällig wird und wie ein Verlust angemessen zu ersetzen ist. Vorsätzliches Handeln wird von einem unbeabsichtigten Unfall unterschieden, und wer trotz einer Warnung eine Gefahr bestehen lässt, trägt eine schwerere Verantwortung.
Eine konkrete Handlung für heute kann darin bestehen, genau zu prüfen, welchen Schaden ich einem anderen Menschen zugefügt habe. Statt es bei einer mündlichen Entschuldigung zu belassen, kann ich überlegen, ob ich etwas zurückgeben, wiedergutmachen oder entstandene Kosten übernehmen sollte. Wer Exodus 21 noch einmal liest und bei jedem Fall festhält, wer wofür verantwortlich war, kann die Maßstäbe des Textes noch klarer erkennen.
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